Mayen. Die Stadt Mayen informiert alle Bürgerinnen und Bürger über die bevorstehende Wahl des Beirates für Migration und Integration, die ausschließlich im Wege der Briefwahl durchgeführt wird.
Alle Wahlberechtigten erhalten in der Zeit vom 7. bis 31. Oktober die notwendigen Wahlunterlagen per Post. Dazu gehören der Wahlschein, zwei Stimmzettel, ein Stimmzettelumschlag, eine Erläuterung zur Durchführung der Briefwahl, ein Flyer der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz sowie ein an den Wahlleiter adressierter Wahlbriefumschlag.
Der Wahlschein ist vom Wahlberechtigten zu unterschreiben und mit der Erklärung zu versehen, dass die Wahl eigenständig durchgeführt wurde. Sollte eine Hilfsperson bei der Stimmabgabe unterstützen, muss diese an Eides statt versichern, dass der Stimmzettel nach dem Willen des Briefwählers ausgefüllt wurde.
Der Wahlbrief ist an die im Wahlbriefumschlag angegebene Adresse zu senden, dass er spätestens am 10. November bis 16 Uhr bei der Stadtverwaltung Mayen, Rosengasse 2, 56727 Mayen, eingeht. Alternativ kann der Wahlbrief auch persönlich bis zu diesem Zeitpunkt beim Briefwahlvorstand abgegeben werden. Eine Freimachung des Wahlbriefes ist nicht erforderlich.
Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses tritt der Briefwahlvorstand am 10. November um 15.30 Uhr in der Stadtverwaltung Mayen, Beratungszimmer I (2. Stock), Rosengasse 2, 56727 Mayen, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich, und alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Sollten bis zum 31. Oktober 2024 keine Wahlunterlagen eingegangen sein oder Unklarheiten bestehen, steht das Wahlbüro unter 02651 88-1038 oder per E-Mail wahlen@mayen.de für Fragen zur Verfügung.