Bundestagswahl am 23. Februar: Briefwahlunterlagen beantragen!

Um sicher zu gehen, dass man die Briefwahlunterlagen rechtzeitig erhält, rät die Stadtverwaltung allen, die ihre Anträge erst nach dem 18. Februar stellen, dies persönlich im Briefwahlbüro zu tun.

Dort kann auch direkt vor Ort gewählt werden.

Das Briefwahlbüro ist grundsätzlich zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag: 8 – 12 Uhr sowie 14 Uhr – 16 Uhr
  • Mittwoch, Freitag: 8 Uhr – 12 Uhr

Am Wahlwochenende gelten geänderte Öffnungszeiten:

 

  • Freitag, den 21. Februar: 8 - 15 Uhr (Wahlscheine können nur noch persönlich beantragt werden)
  • Samstag, den 22. Februar von 8 -12 Uhr
  • Wahlsonntag, den 23. Februar von 8 - 15 Uhr

 

Am 22. und 23. Februar können Wahlscheine nur noch erteilt werden, wenn der Wähler oder die Wählerin wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten das Wahllokal aufsuchen kann.

 

„Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Stadtverwaltung Mayen senden oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus Rosengasse einwerfen“, erklärt Svenja Schäfges-Zimmer vom Wahlamt. „Versenden Sie den Wahlbrief rechtzeitig, so dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingeht oder werfen Sie ihn persönlich bei uns ein!“

 

Der Wähler ist selbst dafür verantwortlich, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung Mayen eingehen.