Stadt Mayen versendet Grundsteuerbescheide 2025

Mayen. In den kommenden Tagen erhalten alle Grundstückseigentümer in der Stadt Mayen ihre Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025. Eine gute Nachricht vorab: Der Hebesatz für die Grundsteuer B (für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) bleibt vorerst bei 535 Prozentpunkten, wie es der Stadtrat am 4. Dezember 2024 beschlossen hat. Für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) gibt es eine positive Veränderung: Der Hebesatz wurde um 10 Prozentpunkte auf nunmehr 380 Prozent gesenkt.

Oberbürgermeister Dirk Meid erklärt: „Um die gleiche Summe an Steuereinnahmen wie im Vorjahr aus der Grundsteuer B zu erzielen, hätte der Hebesatz sogar auf 690 Prozentpunkte angehoben werden müssen. Diese Anpassung bleibt aber vorerst aus.“

Die „neue“ Grundsteuer sorgt seit der Reform landesweit für Diskussionen, da sie zu unterschiedlichen Belastungen führen kann. Besonders betroffen sind hier Geschäftsgrundstücke, deren Bemessungsgrundlage in vielen Fällen deutlich sinkt, während beispielsweise bei Einfamilienhäusern eine Steigerung zu verzeichnen ist. Das bedeutet, dass viele Eigenheimbesitzer trotz gleichbleibendem Hebesatz eine höhere Grundsteuer zahlen müssen, weil die Bemessungsgrundlage durch die Finanzämter angehoben wurde.

„Ich erwarte jedoch nicht, dass es in Mayen zu extremen Ausreißern kommen wird. Dennoch führt diese Entwicklung dazu, dass die Stadt weniger Einnahmen aus der Grundsteuer B erzielen wird“, betont der Stadtchef.

Ein weiteres Thema bleibt der Gesetzesentwurf zur Einführung differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer B. Das Gesetz würde es den Kommunen ermöglichen, unterschiedliche Hebesätze für verschiedene Grundstücksarten festzulegen. Allerdings gibt es noch rechtliche Unsicherheiten und Verzögerungen im Verfahren, sodass derzeit nicht klar ist, wann dieses Gesetz tatsächlich umgesetzt wird.

„Angesichts der angespannten finanziellen Lage der Stadt wird sich der Stadtrat voraussichtlich bis Mitte des Jahres erneut mit den Hebesätzen der Grundsteuer befassen müssen, was eventuell zu einer Erhöhung führen könnte. Ich hätte es mir im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger anders gewünscht“, so Meid abschließend.

Die Stadt Mayen wird die Bürgerinnen und Bürger weiterhin über alle Entwicklungen auf dem Laufenden halten.